Nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind Freiberufler von Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Freiberufliche Tätigkeiten sind danach selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art sind. Das Einkommenssteuergesetz nennt außerdem einige Berufe, die freiberufliche ...
Trending Articles
More Pages to Explore .....